Insolvenzbekanntmachung
INTERHOMES Aktiengesellschaft
Bremen
Das Amtsgericht Bremen hat zur INTERHOMES Aktiengesellschaft eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.03.2026, Aktenzeichen 532 IN 1/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bremen
- Aktenzeichen
- 532 IN 1/25
- Registerbezug
- Bremen, HRB 21189 HB
- Bundesland
- Bremen
- Veröffentlichung
- 16.03.2026
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 2002
- Stammkapital
- 1.007.760 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Erwerb, die Verwertung, Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken aller Art, die Errichtung von Bauten für eigene und fremde Rechnung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Ferner die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Errichtung von anderen Unternehmen sowie die Beteiligung an solchen Unternehmen im In- und Ausland.
Veröffentlichungstext
532 IN 1/25 : Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INTERHOMES Aktiengesellschaft, Haferwende 36A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 21189 HB), vertr. d.: 1. Frank Vierkötter, (Vorstand), 2. Frank Voßhardt, (Vorstand), ist von einem Gläubigerausschussmitglied ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 13.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INTERHOMES Aktiengesellschaft, Haferwende 36A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 21189 HB), vertr. d.: 1. Frank Vierkötter, (Vorstand), 2. Frank Voßhardt, (Vorstand), ist von einem Gläubigerausschussmitglied ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 13.03.2026