Sicherungsmaßnahme

INTERHOMES Aktiengesellschaft

Bremen

Das Amtsgericht Bremen hat zur INTERHOMES Aktiengesellschaft eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2025, Aktenzeichen 532 IN 1/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
532 IN 1/25
Registerbezug
Bremen, HRB 21189 HB
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
27.08.2025
Rechtsform
AG
Im Handelsregister seit
2002
Stammkapital
1.007.760 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Erwerb, die Verwertung, Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken aller Art, die Errichtung von Bauten für eigene und fremde Rechnung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Ferner die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Errichtung von anderen Unternehmen sowie die Beteiligung an solchen Unternehmen im In- und Ausland.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

532 IN 1/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der INTERHOMES Aktiengesellschaft, Haferwende 36A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 21189 HB), vertr. d.: 1. Frank Vierkötter, (Vorstand), 2. Frank Voßhardt, (Vorstand), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster zusätzlich zu der am 08.07.2025 um 09:20 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung zur Vornahme des folgenden einzelnen Geschäfts mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt worden:
* Kosten für die Anforderung von circa 400 Grundbuchauszügen in Höhe von insgesamt circa
* 4.000,00 €.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bremen, 27.08.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
  10. Sicherungsmaßnahme
  11. Sicherungsmaßnahme
  12. Sicherungsmaßnahme
  13. Insolvenzbekanntmachung
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