Forderungsprüfung
Industrievertretung Borowczak oHG
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Industrievertretung Borowczak oHG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.07.2021, Aktenzeichen 253 IN 13/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 253 IN 13/20
- Registerbezug
- Dortmund, HRA 13387
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 21.07.2021
- Rechtsform
- OHG
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 13/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13387 eingetragenen Industrievertretung Borowczak oHG, Westererbenstr. 24, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Ralf Borowczak jun., Dortmunder Str. 387, 44577 Castrop-Rauxel und Frau Nadine Borowczak, und Herrn David Borowczak,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es werden folgende Forderungen geprüft:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 124 bis lfd. Nr. 154
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.08.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 eingesehen werden.
253 IN 13/20
Amtsgericht Dortmund, 15.07.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13387 eingetragenen Industrievertretung Borowczak oHG, Westererbenstr. 24, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Ralf Borowczak jun., Dortmunder Str. 387, 44577 Castrop-Rauxel und Frau Nadine Borowczak, und Herrn David Borowczak,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es werden folgende Forderungen geprüft:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 124 bis lfd. Nr. 154
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.08.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 eingesehen werden.
253 IN 13/20
Amtsgericht Dortmund, 15.07.2021
Verfahrensverlauf
- Verteilungsverzeichnis
- Schlusstermin
- Forderungsprüfung
- Aufhebung des Verfahrens
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung
- Schlusstermin
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Masseunzulänglichkeit
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme