Abweisung mangels Masse

Expert Generalunternehmer GmbH

Dortmund

Das Amtsgericht Dortmund hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Expert Generalunternehmer GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 251 IN 96/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 96/26
Registerbezug
Dortmund, HRB 30636
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Brand-, Wasser- Entkernung, die Demontage, die Altbausanierung, der Hoch- und Tiefbau aller Art sowie Provisionsrechnungen und die Vermittlung von Handwerkertätigkeiten.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Kein Verfahren
Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
Für Gläubiger
Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
Für Beschäftigte
Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 96/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 30636 eingetragenen Expert Generalunternehmer GmbH, Piepenstockstr. 26 a, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yasar Yöney, Spornerweg 6 , 44329 Dortmund

Geschäftszweig: die Brand-, Wasser- Entkernung, die Demontage, die Altbausanierung, der Hoch- und Tiefbau aller Art sowie Provisionsrechnungen und die Vermittlung von Handwerkertätigkeiten

ist der am 02.10.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 02.10.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 03.11.2026 mangels Masse abgewiesen worden.

Amtsgericht Dortmund, 03.11.2026
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