Masseunzulänglichkeit
ICC PREUSSEN KAVIAR GmbH
Haltern am See
Das Amtsgericht Essen hat zur ICC PREUSSEN KAVIAR GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 162 IN 156/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 156/20
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 14674
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2009
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Reproduktion, Aufzucht, Mast, Schlachtung, Verarbeitung, Verpackung und Verkauf von Fischen und Fischprodukten, insbesondere von Stören und anderen Edelfischen zur Herstellung veredelter Fischprodukte (z. B. Kaviar) sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäften.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 156/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14674 eingetragenen ICC PREUSSEN KAVIAR GmbH, Forellenweg 1, 45721 Haltern am See, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roland Schröder, Bodefür 15, 49186 Bad Iburg
ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden.
Hinsichtlich des Guthabens aus der Umsatzsteuererklärung wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 eingesehen werden.
162 IN 156/20
Amtsgericht Essen, 06.10.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14674 eingetragenen ICC PREUSSEN KAVIAR GmbH, Forellenweg 1, 45721 Haltern am See, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roland Schröder, Bodefür 15, 49186 Bad Iburg
ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden.
Hinsichtlich des Guthabens aus der Umsatzsteuererklärung wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 eingesehen werden.
162 IN 156/20
Amtsgericht Essen, 06.10.2026