Insolvenzbekanntmachung

ICC PREUSSEN KAVIAR GmbH

Haltern am See

Das Amtsgericht Essen hat zur ICC PREUSSEN KAVIAR GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.12.2023, Aktenzeichen 162 IN 156/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 156/20
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 14674
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
21.12.2023
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2009
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Reproduktion, Aufzucht, Mast, Schlachtung, Verarbeitung, Verpackung und Verkauf von Fischen und Fischprodukten, insbesondere von Stören und anderen Edelfischen zur Herstellung veredelter Fischprodukte (z. B. Kaviar) sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäften.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 156/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14674 eingetragenen ICC PREUSSEN KAVIAR GmbH, Forellenweg 1, 45721 Haltern am See, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roland Schröder, Bodefür 15, 49186 Bad Iburg

wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von dem Verwalter beabsichtigte (§§ 160, 161 InsO) Klageerhebung zur Durchsetzung von 15.000,00 € zzgl. Nebenforderungen im Hinblick auf die Verpflichtungserklärung der von Herrn Rechtsanwalt Haus in der Gläubigerversammlung vom 08.11.2022 vertretenen Gläubiger erteilt.
Termin bestimmt auf

Dienstag, 30.01.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Gläubiger werden bereits jetzt auf den § 79 Abs. 2 ZPO hingewiesen. Eine Vertretung im Termin kann nur durch den dort beschriebenen Personenkreis bzw. einen Rechtsanwalt erfolgen. Eine entsprechende Vollmacht ist vorzulegen (§ 80 ZPO).
Gleiches gilt auch für erteilte Untervollmachten.

162 IN 156/20
Amtsgericht Essen, 20.12.2023

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme
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