Insolvenzbekanntmachung

ICC PREUSSEN KAVIAR GmbH

Haltern am See

Das Amtsgericht Essen hat zur ICC PREUSSEN KAVIAR GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2022, Aktenzeichen 162 IN 156/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 156/20
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 14674
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.10.2022
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2009
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Reproduktion, Aufzucht, Mast, Schlachtung, Verarbeitung, Verpackung und Verkauf von Fischen und Fischprodukten, insbesondere von Stören und anderen Edelfischen zur Herstellung veredelter Fischprodukte (z. B. Kaviar) sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäften.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 156/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14674 eingetragenen ICC PREUSSEN KAVIAR GmbH, Forellenweg 1, 45721 Haltern am See, gesetzlich vertreten durch Herrn Roland Schröder als GF d. ICC PREUSSEN KAVIAR GmbH, Bodefür 15, 49186 Bad Iburg

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

1. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Ansprüche auf Einzahlung der Stammeinlage i.H.v. 25.000,00 €, Ansprüche der pflichtwidrigen Verwendung von Stammeinlage, Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichtbeitreibung von Stammeinlage und damit im Zusammenhang stehende Ansprüche gegen die Gesellschafter und Geschäftsführer Daniela und Roland Schröder zu verfolgen

2. Der Insolvenzverwalter wird weiter ermächtigt, Ansprüche aus nicht geleisteter Miete der ehemaligen Fischzucht Zippelsförde GmbH, jetzt Fischzucht Zippelsförde AG, bis zur Freigabe der Immobilie der Schuldnerin zu verfolgen. Der Gegenstandswert wird auf ca. 15.000,00 € geschätzt.

Von der Zustimmung zu den Beschlüssen sind auch geringfügige Abweichungen der Hauptforderung und etwaige Nebenforderungen umfasst
bestimmt auf

Dienstag, 08.11.2022, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

162 IN 156/20
Amtsgericht Essen, 06.10.2022

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme
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