Insolvenzbekanntmachung
ICC PREUSSEN KAVIAR GmbH
Haltern am See
Das Amtsgericht Essen hat zur ICC PREUSSEN KAVIAR GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.09.2021, Aktenzeichen 162 IN 156/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 156/20
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 14674
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.09.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2009
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Reproduktion, Aufzucht, Mast, Schlachtung, Verarbeitung, Verpackung und Verkauf von Fischen und Fischprodukten, insbesondere von Stören und anderen Edelfischen zur Herstellung veredelter Fischprodukte (z. B. Kaviar) sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäften.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 156/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14674 eingetragenen ICC PREUSSEN KAVIAR GmbH, Forellenweg 1, 45721 Haltern am See, gesetzlich vertreten durch Herrn Roland Schröder als GF d. ICC PREUSSEN KAVIAR GmbH, Bodefür 15, 49186 Bad Iburg
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 07.10.2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Immobilie der Schuldnerin, Gemarkung Krangen in der Flur 4 bestehend aus mehreren Flurstücken unter der Anschrift Rheinshagener Weg 10, Zippelsförde, eingetragen im Grundbuch von Krangen, Amtsgericht Neuruppin, mit folgender Maßgabe freizugeben:
Die Fischzucht Zippelsförde AG, als aktuelle Nutzerin der Immobilie, soll einen Massekostenbeitrag von 20.000,00 € zu Gunsten des Sonderkontos des Insolvenzverwalters erbringen und sich bereit erklären, die Insolvenzmasse von allen Masseverbindlichkeiten bezüglich der Immobilie, insbesondere soweit Steuerlasten für die Insolvenzmasse durch die Freigabe entstünden, freizustellen.Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 07.09.2021 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 156/20
Amtsgericht Essen, 22.09.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14674 eingetragenen ICC PREUSSEN KAVIAR GmbH, Forellenweg 1, 45721 Haltern am See, gesetzlich vertreten durch Herrn Roland Schröder als GF d. ICC PREUSSEN KAVIAR GmbH, Bodefür 15, 49186 Bad Iburg
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 07.10.2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Immobilie der Schuldnerin, Gemarkung Krangen in der Flur 4 bestehend aus mehreren Flurstücken unter der Anschrift Rheinshagener Weg 10, Zippelsförde, eingetragen im Grundbuch von Krangen, Amtsgericht Neuruppin, mit folgender Maßgabe freizugeben:
Die Fischzucht Zippelsförde AG, als aktuelle Nutzerin der Immobilie, soll einen Massekostenbeitrag von 20.000,00 € zu Gunsten des Sonderkontos des Insolvenzverwalters erbringen und sich bereit erklären, die Insolvenzmasse von allen Masseverbindlichkeiten bezüglich der Immobilie, insbesondere soweit Steuerlasten für die Insolvenzmasse durch die Freigabe entstünden, freizustellen.Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 07.09.2021 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 156/20
Amtsgericht Essen, 22.09.2021