Sicherungsmaßnahme
Hubert Bier jun. GmbH
Oberthal
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Hubert Bier jun. GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.11.2021, Aktenzeichen 107 IN 44/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 44/21
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 80959
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 10.11.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Michael J.W. Blank
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 44/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 80959 eingetragenen Hubert Bier jun. GmbH, Bahnhofstraße 77, 66649 Oberthal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Volker Basler, und Frau Sabine Bier, und Herrn Hubert Bier jun.,
Geschäftszweig: Der Handel mit Baustoffen, Kohlen und Heizöl
ist am 10.11.2021, um 11:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael J.W. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
107 IN 44/21
Amtsgericht Saarbrücken, 10.11.2021
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 80959 eingetragenen Hubert Bier jun. GmbH, Bahnhofstraße 77, 66649 Oberthal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Volker Basler, und Frau Sabine Bier, und Herrn Hubert Bier jun.,
Geschäftszweig: Der Handel mit Baustoffen, Kohlen und Heizöl
ist am 10.11.2021, um 11:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael J.W. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
107 IN 44/21
Amtsgericht Saarbrücken, 10.11.2021
Verfahrensverlauf
- Aufhebung des Verfahrens
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Eröffnung des Verfahrens
- Verteilungsverzeichnis
- Schlusstermin
- Insolvenzbekanntmachung
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme