Aufhebung des Verfahrens
Hubert Bier jun. GmbH
Oberthal
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Hubert Bier jun. GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 107 IN 44/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 44/21
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 80959
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 21.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Michael J.W. Blank
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 44/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 80959 eingetragenen Hubert Bier jun. GmbH, Bahnhofstraße 77, 66649 Oberthal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Volker Basler, Frau Sabine Bier und Herrn Hubert Bier jun.,
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Matthias Kutsch, Veilchenweg 8, 66636 Tholey-Theley
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael J.W. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken
wird heute, am 18.09.2026, um 7:48 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
107 IN 44/21
Amtsgericht Saarbrücken, 18.09.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 80959 eingetragenen Hubert Bier jun. GmbH, Bahnhofstraße 77, 66649 Oberthal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Volker Basler, Frau Sabine Bier und Herrn Hubert Bier jun.,
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Matthias Kutsch, Veilchenweg 8, 66636 Tholey-Theley
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael J.W. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken
wird heute, am 18.09.2026, um 7:48 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
107 IN 44/21
Amtsgericht Saarbrücken, 18.09.2026
Verfahrensverlauf
- Aufhebung des Verfahrens
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Eröffnung des Verfahrens
- Verteilungsverzeichnis
- Schlusstermin
- Insolvenzbekanntmachung
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme