Forderungsprüfung
Harms OHG
Oberndorf
Das Amtsgericht Cuxhaven hat zur Harms OHG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.03.2021, Aktenzeichen 12 IN 111/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cuxhaven
- Aktenzeichen
- 12 IN 111/18
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 110085
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 04.03.2021
- Rechtsform
- OHG
Veröffentlichungstext
12 IN 111/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harms OHG,
Ostercadewisch 1, 21787 Oberndorf (AG Tostedt, HRA 110085), vertr. d.: 1. Helge
Harms, Ostercadewisch 1, 21787 Oberndorf, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Ulf
Harms, Ostercadewisch 1, 21787 Oberndorf, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.05.2021
bestimmt.
Bis zum 19.05.2021 müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 01.03.2021
Ostercadewisch 1, 21787 Oberndorf (AG Tostedt, HRA 110085), vertr. d.: 1. Helge
Harms, Ostercadewisch 1, 21787 Oberndorf, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Ulf
Harms, Ostercadewisch 1, 21787 Oberndorf, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.05.2021
bestimmt.
Bis zum 19.05.2021 müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 01.03.2021