Aufhebung des Verfahrens
Harms OHG
Oberndorf
Das Amtsgericht Cuxhaven hat zur Harms OHG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.08.2024, Aktenzeichen 12 IN 111/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cuxhaven
- Aktenzeichen
- 12 IN 111/18
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 110085
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 15.08.2024
- Rechtsform
- OHG
Veröffentlichungstext
12 IN 111/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harms OHG, Ostercadewisch 1, 21787 Oberndorf (AG Tostedt, HRA 110085), vertr. d.: Helge und Ulf Harms, Ostercadewisch 1, 21787 Oberndorf, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Sonderinsolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 15.08.2024
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Sonderinsolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 15.08.2024