Sicherungsmaßnahme

Gerhard K L E S E N , Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Wadern

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Gerhard K L E S E N , Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.06.2023, Aktenzeichen 110 IN 29/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 29/23
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 63010
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
30.06.2023
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Jan-Michael Lippe
Im Handelsregister seit
1979
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Gießmodellen in Exporit, Holz und Plastik

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 29/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 63010 eingetragenen Gerhard K L E S E N , Gesellschaft mit beschränkter Haftung, In der Au 28, 66687 Wadern, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reiner Maria Frei,

Geschäftszweig: Die Herstellung und der Vertrieb von Gießmodellen

ist am 30.06.2023, um 11:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jan-Michael Lippe, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

110 IN 29/23
Amtsgericht Saarbrücken, 30.06.2023

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Forderungsprüfung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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