Insolvenzbekanntmachung
Gerhard K L E S E N , Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Wadern
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Gerhard K L E S E N , Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.11.2023, Aktenzeichen 110 IN 29/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 110 IN 29/23
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 63010
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 28.11.2023
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1979
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung und der Vertrieb von Gießmodellen in Exporit, Holz und Plastik
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 29/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 63010 eingetragenen Gerhard K L E S E N , Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
In der Au 28, 66687 Wadern, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Reiner Maria Frei,
hat der vorläufige Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 18.12.2023 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 aus.
110 IN 29/23
Amtsgericht Saarbrücken, 27.11.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 63010 eingetragenen Gerhard K L E S E N , Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
In der Au 28, 66687 Wadern, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Reiner Maria Frei,
hat der vorläufige Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 18.12.2023 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 aus.
110 IN 29/23
Amtsgericht Saarbrücken, 27.11.2023