Vergütungsfestsetzung
Ewald Schillig GmbH & Co. KG
Ebersdorf b. Coburg
Das Amtsgericht Coburg hat zur Ewald Schillig GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2022, Aktenzeichen IN 199/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 199/18
- Registerbezug
- Coburg, HRA 4405
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 21.09.2022
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 199/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ewald Schillig GmbH & Co. KG, Ehrlicherstraße 19, 96237 Ebersdorf b. Coburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ewald Schillig Verwaltungs GmbH, Ehrlicherstraße 19, 96237 Ebersdorf b. Coburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Henning Philipp, geboren am 14.02.1991, 50674 Köln
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 4405
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung für seine Tätigkeiten während der vorläufigen Insolvenzverwaltung beantragt. Der Vergütungsantrag kann von berechtigten Beteiligten bis zum 18.10.2022 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Anträge und Stellungnahmen hierzu können bis zum Ablauf der Frist beim Insolvenzgericht Coburg eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Insolvenzgericht Coburg erklärt werden.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 20.09.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ewald Schillig GmbH & Co. KG, Ehrlicherstraße 19, 96237 Ebersdorf b. Coburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ewald Schillig Verwaltungs GmbH, Ehrlicherstraße 19, 96237 Ebersdorf b. Coburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Henning Philipp, geboren am 14.02.1991, 50674 Köln
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 4405
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung für seine Tätigkeiten während der vorläufigen Insolvenzverwaltung beantragt. Der Vergütungsantrag kann von berechtigten Beteiligten bis zum 18.10.2022 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Anträge und Stellungnahmen hierzu können bis zum Ablauf der Frist beim Insolvenzgericht Coburg eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Insolvenzgericht Coburg erklärt werden.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 20.09.2022