Vergütungsfestsetzung
Sporthaus Wohlleben GmbH
Dörfles-Esbach
Das Amtsgericht Coburg hat zur Sporthaus Wohlleben GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen IN 254/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 254/25
- Registerbezug
- Coburg, HRB 2102
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 02.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1993
- Stammkapital
- 124.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Einzelhandel mit Sport- und Freizeitartikeln jeder Art.
Veröffentlichungstext
IN 254/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sporthaus Wohlleben GmbH, Von-Werthern-Straße 4, 96487 Dörfles-Esbach, vertreten durch den Geschäftsführer Altenfelder Marcel Richard
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 2102
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS L+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Osterhofener Straße 16, 93055 Regensburg, Gz.: 002493 2025 -LR
Beschluss:
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung sowie die Geltendmachung von Zuschlägen für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter im vorbezeichneten Insolvenzverfahren beantragt.
Die Vergütungsanträge können von berechtigten Beteiligten bis zum 20.11.2026 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen und Anträge hierzu sind bis zum Ablauf dieser Frist in Schriftform beim Amtsgericht Coburg einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Coburg zu erklären.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 30.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sporthaus Wohlleben GmbH, Von-Werthern-Straße 4, 96487 Dörfles-Esbach, vertreten durch den Geschäftsführer Altenfelder Marcel Richard
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 2102
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS L+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Osterhofener Straße 16, 93055 Regensburg, Gz.: 002493 2025 -LR
Beschluss:
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung sowie die Geltendmachung von Zuschlägen für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter im vorbezeichneten Insolvenzverfahren beantragt.
Die Vergütungsanträge können von berechtigten Beteiligten bis zum 20.11.2026 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen und Anträge hierzu sind bis zum Ablauf dieser Frist in Schriftform beim Amtsgericht Coburg einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Coburg zu erklären.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 30.10.2026