Forderungsprüfung
Ewald Schillig GmbH & Co. KG
Ebersdorf b. Coburg
Das Amtsgericht Coburg hat zur Ewald Schillig GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2023, Aktenzeichen IN 199/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 199/18
- Registerbezug
- Coburg, HRA 4405
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 09.10.2023
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 199/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ewald Schillig GmbH & Co. KG, Ehrlicherstraße 19, 96237 Ebersdorf b. Coburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ewald Schillig Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Henning Philipp
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 4405
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.11.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 06.10.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ewald Schillig GmbH & Co. KG, Ehrlicherstraße 19, 96237 Ebersdorf b. Coburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ewald Schillig Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Henning Philipp
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 4405
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.11.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 06.10.2023