Forderungsprüfung
Entlastung Plus UG (haftungsbeschränkt)
Holle
Das Amtsgericht Hildesheim hat zur Entlastung Plus UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.06.2026, Aktenzeichen 50 IN 53/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 53/24
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 204616
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 30.06.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 100 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Stichtag anstelle der Gläubigerversammlung (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
50 IN 53/24: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen des Entlastung Plus UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. Geschäftsführerin, Henneckenroder Str. 25, 31188 Holle (AG Hildesheim, HRB 204616), vertr. d.: Marion Karin Belitz, Am Kirchsteig 17, 31020 Salzhemmendorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 07.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 23.06.2026
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 07.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 23.06.2026