Insolvenzbekanntmachung

Petersen Pflegedienst GmbH

Hildesheim

Das Amtsgericht Hildesheim hat zur Petersen Pflegedienst GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 50 IN 6/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 6/23
Registerbezug
Hildesheim, HRB 203836
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
06.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der ambulanten Krankenpflege nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

50 IN 6/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Petersen Pflegedienst GmbH, Peiner Str. 34, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203836), vertr. d.: Marco Apostel, Peiner Landstraße 28 d, 31249 Hohenhameln, (Geschäftsführer), ist am 03.11.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 03.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Vergütungsfestsetzung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Eröffnung des Verfahrens
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