Insolvenzbekanntmachung

Entlastung Plus UG (haftungsbeschränkt)

Holle

Das Amtsgericht Hildesheim hat zur Entlastung Plus UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 50 IN 53/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 53/24
Registerbezug
Hildesheim, HRB 204616
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
06.10.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
100 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten.

Veröffentlichungstext

50 IN 53/24: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Entlastung Plus UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. Geschäftsführerin, Henneckenroder Str. 25, 31188 Holle (AG Hildesheim, HRB 204616), vertr. d.: Marion Karin Belitz, Am Kirchsteig 17, 31020 Salzhemmendorf, (Geschäftsführerin), ist am 30.09.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 30.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten