Forderungsprüfung
ADVH Handels- und Dienstleistungs UG vertr. d. d. Geschäftsführer
Bockenem
Das Amtsgericht Hildesheim hat zur ADVH Handels- und Dienstleistungs UG vertr. d. d. Geschäftsführer eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 50 IN 26/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 26/24
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 202798
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 03.11.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 1 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Haushaltsauflösungen, Geschäftsauflösungen, Postenhandel, Dienstleistungen an, in und/oder um Immobilien (z.B. Entkernungen, Beräumungen) sowie der Handel mit Gebrauchtgegenständen wie zum Beispiel Möbel, Porzellan und/oder anderer Hausrat, der Handel mit Sonderposten sowie der Handel mit Insolvenzware wie zum Beispiel Modeschmuck, Accessoires
Termine und Fristen
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- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
50 IN 26/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADVH Handels- und Dienstleistungs UG vertr. d. d. Geschäftsführer, Störyer Straße 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 202798), vertr. d.: Björn Neff, Bruksvägen 7, 87275 Lugnvik, SCHWEDEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.12.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 02.11.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.12.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 02.11.2026