Forderungsprüfung

Emil Bucher GmbH & Co. KG Modell- und Maschinenbau

Eislingen

Das Amtsgericht Göppingen hat zur Emil Bucher GmbH & Co. KG Modell- und Maschinenbau eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.04.2025, Aktenzeichen 1 IN 272/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Göppingen
Aktenzeichen
1 IN 272/21
Registerbezug
Ulm, HRA 530548
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
16.04.2025
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

1 IN 272/21 KV

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Emil Bucher GmbH & Co. KG Modell- und Maschinenbau, vertreten durch die Komplementärin Bucher Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osttangente 1, 73054 Eislingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 530548
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Theodor-Heuss-Straße 29, 70174 Stuttgart

1. Die Prüfung der bis 10.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 328 - 330 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 10.04.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Vergütungsfestsetzung
  9. Forderungsprüfung
  10. Vergütungsfestsetzung
  11. Vergütungsfestsetzung
  12. Eröffnung des Verfahrens
  13. Sicherungsmaßnahme
  14. Eröffnung des Verfahrens
  15. Eröffnung des Verfahrens
  16. Sicherungsmaßnahme