Vergütungsfestsetzung

Emil Bucher GmbH & Co. KG Modell- und Maschinenbau

Eislingen

Das Amtsgericht Göppingen hat zur Emil Bucher GmbH & Co. KG Modell- und Maschinenbau eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.04.2024, Aktenzeichen 1 IN 272/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Göppingen
Aktenzeichen
1 IN 272/21
Registerbezug
Ulm, HRA 530548
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
23.04.2024
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

1 IN 272/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Emil Bucher GmbH & Co. KG Modell- und Maschinenbau, vertreten durch die Komplementärin Bucher Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osttangente 1, 73054 Eislingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 530548
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Theodor-Heuss-Straße 29, 70174 Stuttgart

Beschluss:

Die Vergütung des vorläufigen und später von der Gläubigerversammlung bestätigten Gläubigerausschussmitglieds Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, vertreten durch Rechtsanwalt Thomas Harbrecht, für die Zeit vom 02.02.2022 bis 05.04.2024, wird auf Antrag vom 16.04.2024 auf 5.250,87 € festgesetzt. Enthalten ist 19 % Mehrwertsteuer von 838,37 €.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Pluta, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Karlstraße 33, 89073 Ulm, Zeichen: Dr. Dieter Schmid/suk, hat die Vergütung aus der Insolvenzmasse dem Ausschussmitglied zu überweisen. Der Entnahme aus der Insolvenzmasse wird zugestimmt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 19.04.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Vergütungsfestsetzung
  9. Forderungsprüfung
  10. Vergütungsfestsetzung
  11. Vergütungsfestsetzung
  12. Eröffnung des Verfahrens
  13. Sicherungsmaßnahme
  14. Eröffnung des Verfahrens
  15. Eröffnung des Verfahrens
  16. Sicherungsmaßnahme