Eröffnung des Verfahrens
ECCP GmbH
Eschborn
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der ECCP GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 26.01.2021, Aktenzeichen 810 IN 1157/20 E-14-6.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1157/20 E-14-6
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 100107
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 26.01.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Stephan Schlegel
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Dienstleistungen im Bereich Business Consulting und Informationstechnik, mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten im Bereich der Rechts- und Steuerberatung. Weiterhin Gegenstand des Unternehmen ist der Import und Export von, sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Büroartikeln, Schreibwaren, Papierwaren und Fotoalben, soweit dies nicht genehmigungsbedürftig ist.
Termine und Fristen
- Forderungen anmelden bis (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Was die Eröffnung bedeutet
- Für Gläubiger
- Forderungen werden nicht beim Gericht, sondern schriftlich beim Insolvenzverwalter angemeldet – mit Grund und Betrag sowie Belegen (§ 174 InsO), und zwar bis zum 05.04.2021. Wer dem Unternehmen Geld schuldet, sollte nur noch an den Insolvenzverwalter zahlen.
- Für Beschäftigte
- Für offene Löhne der letzten drei Monate vor der Eröffnung zahlt die Agentur für Arbeit Insolvenzgeld. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach der Eröffnung gestellt werden.
- Für Kunden und Lieferanten
- Der Geschäftsbetrieb kann weiterlaufen. Bei Verträgen, die beide Seiten noch nicht vollständig erfüllt haben, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob sie erfüllt werden (§ 103 InsO).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1157/20 E-14-6: Am 21.01.2021 um 11:36 Uhr ist das Insolvenzverfahren
ECCP GmbH, Mergenthalerallee 45, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB
100107) eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel,
Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/779060, Fax: 06196/7790620, E-Mail:
eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 05.04.2021
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 19.04.2021 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung),
100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten
Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.01.2021
ECCP GmbH, Mergenthalerallee 45, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB
100107) eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel,
Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/779060, Fax: 06196/7790620, E-Mail:
eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 05.04.2021
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 19.04.2021 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung),
100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten
Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.01.2021