Forderungsprüfung
ECCP GmbH
Eschborn
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur ECCP GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.03.2022, Aktenzeichen 810 IN 1157/20 E-14-6.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1157/20 E-14-6
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 100107
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 15.03.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Dienstleistungen im Bereich Business Consulting und Informationstechnik, mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten im Bereich der Rechts- und Steuerberatung. Weiterhin Gegenstand des Unternehmen ist der Import und Export von, sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Büroartikeln, Schreibwaren, Papierwaren und Fotoalben, soweit dies nicht genehmigungsbedürftig ist.
Veröffentlichungstext
810 IN 1157/20 E-14-6 - In dem Insolvenzverfahren ECCP GmbH, Mergenthalerallee 45, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 100107) wird die Prüfung der bis zum 18.07.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.08.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 14.03.2022
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.08.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 14.03.2022