Insolvenzbekanntmachung
ECCP GmbH
Eschborn
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur ECCP GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2026, Aktenzeichen 810 IN 1157/20 E-14-6.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1157/20 E-14-6
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 100107
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 16.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Dienstleistungen im Bereich Business Consulting und Informationstechnik, mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten im Bereich der Rechts- und Steuerberatung. Weiterhin Gegenstand des Unternehmen ist der Import und Export von, sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Büroartikeln, Schreibwaren, Papierwaren und Fotoalben, soweit dies nicht genehmigungsbedürftig ist.
Termine und Fristen
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- Stichtag anstelle der Gläubigerversammlung (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
810 IN 1157/20 E-14-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECCP GmbH, Mergenthalerallee 45, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 100107) wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 07.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 30.000,00 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.10.2026
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 07.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 30.000,00 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.10.2026