Vergütungsfestsetzung

ECCP GmbH

Eschborn

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur ECCP GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2026, Aktenzeichen 810 IN 1157/20 E-14-6.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1157/20 E-14-6
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 100107
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
16.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2012
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Dienstleistungen im Bereich Business Consulting und Informationstechnik, mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten im Bereich der Rechts- und Steuerberatung. Weiterhin Gegenstand des Unternehmen ist der Import und Export von, sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Büroartikeln, Schreibwaren, Papierwaren und Fotoalben, soweit dies nicht genehmigungsbedürftig ist.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Frankfurt am Main
14.10.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1157/20 E-14-6

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

ECCP GmbH
Mergenthalerallee 45
65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 100107),

werden für Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/ 77 906 0, Fax: 06196/ 77 906 20, E-Mail: eschborn@nst-inso.com, Internet: www.nst-inso.com festgesetzt:

Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Zustellungsauslagen EUR xxx
Umsatzsteuer EUR xxx
Summe EUR xxx

Gründe:

Aus der maßgeblichen Masse von EUR 36.618,64 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR xxx zzgl. des Ergebnisses der Vergleichsberechnung bei Absonderungsrechten in Höhe von EUR xxx, mithin insgesamt EUR xxx, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich der Erfassung und Verwertung des umfangreichen Kfz-Bestandes, der fehlenden Buchhaltung und der durch das obstruktive Verhalten des Geschäftsführers begründeten geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 35% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR xxx rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
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