Verteilungsverzeichnis
Drahtwerk Becker-Prünte GmbH
Datteln
Das Amtsgericht Bochum hat zur Drahtwerk Becker-Prünte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.05.2026, Aktenzeichen 80 IN 990/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 990/23
- Registerbezug
- Recklinghausen, HRB 2809
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1991
- Stammkapital
- 3.000.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Produktion, Veredelung, Großhandel, Im- und Export von Verzugsmatten und Gittermatten aller Art nebst Zubehör für die verschiedensten Anwendungsbereiche. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 990/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 2809 eingetragenen Drahtwerk Becker-Prünte GmbH, August-Becker-Str. 10, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bettina Becker-Preyer, August-Becker-Str. 10, 45711 Datteln
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 3.661.627,00 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.179.318,73 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.33 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
80 IN 990/23
Amtsgericht Bochum, 18.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 2809 eingetragenen Drahtwerk Becker-Prünte GmbH, August-Becker-Str. 10, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bettina Becker-Preyer, August-Becker-Str. 10, 45711 Datteln
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 3.661.627,00 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.179.318,73 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.33 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
80 IN 990/23
Amtsgericht Bochum, 18.05.2026
Verfahrensverlauf
- Vergütungsfestsetzung
- Schlusstermin
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung
- Verteilungsverzeichnis
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme