Vergütungsfestsetzung

Drahtwerk Becker-Prünte GmbH

Datteln

Das Amtsgericht Bochum hat zur Drahtwerk Becker-Prünte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.09.2024, Aktenzeichen 80 IN 990/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 990/23
Registerbezug
Recklinghausen, HRB 2809
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
13.09.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1991
Stammkapital
3.000.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Produktion, Veredelung, Großhandel, Im- und Export von Verzugsmatten und Gittermatten aller Art nebst Zubehör für die verschiedensten Anwendungsbereiche. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 990/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 2809 eingetragenen Drahtwerk Becker-Prünte GmbH, August-Becker-Str. 10, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bettina Becker-Preyer, August-Becker-Str. 10, 45711 Datteln

ist auf die Vergütung des Insolvenzverwalters ein Vorschuss festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.

80 IN 990/23
Amtsgericht Bochum, 10.09.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Verteilungsverzeichnis
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Vergütungsfestsetzung
  9. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  10. Vergütungsfestsetzung
  11. Verteilungsverzeichnis
  12. Eröffnung des Verfahrens
  13. Sicherungsmaßnahme
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