Sicherungsmaßnahme

TekBau GmbH

Witten

Das Amtsgericht Bochum hat zur TekBau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 80 IN 610/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 610/26
Registerbezug
Bochum, HRB 20034
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der nationale und internationale Warentransport sowie die Logistik, Tiefbau, Straßenbau, Leitungsbau, Baugrubenausschachtung, Kanal- und Hausanschlüsse, Bauarbeiten, Landschaft sowie Gartenbau, Trockenbau, Abbruch, Gerüst ab- und aufbau.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 610/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20034 eingetragenen TekBau GmbH, Johannisstraße 37, 58452 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Muammer Necati Harput, Johannisstraße 37, 58452 Witten

Geschäftszweig: nationaler und internationaler Warentransport sowie Logistik

sind die am 02.10.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 26.10.2026 aufgehoben worden.
Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Kirchner über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist.

80 IN 610/26
Amtsgericht Bochum, 26.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten