Verteilungsverzeichnis
Drahtwerk Becker-Prünte GmbH
Datteln
Das Amtsgericht Bochum hat zur Drahtwerk Becker-Prünte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.07.2024, Aktenzeichen 80 IN 990/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 990/23
- Registerbezug
- Recklinghausen, HRB 2809
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.07.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1991
- Stammkapital
- 3.000.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Produktion, Veredelung, Großhandel, Im- und Export von Verzugsmatten und Gittermatten aller Art nebst Zubehör für die verschiedensten Anwendungsbereiche. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 990/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 2809 eingetragenen Drahtwerk Becker-Prünte GmbH, August-Becker-Str. 10, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bettina Becker-Preyer, August-Becker-Str. 10, 45711 Datteln
soll eine Abschlagverteilung stattfinden.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 2.581.840,95 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.290.920,48 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis sowie die mehrheitlichen Zustimmungserklärungen der Gläubigerausschussmitglieder zur Abschlagsverteilung sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
80 IN 990/23
Amtsgericht Bochum, 08.07.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 2809 eingetragenen Drahtwerk Becker-Prünte GmbH, August-Becker-Str. 10, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bettina Becker-Preyer, August-Becker-Str. 10, 45711 Datteln
soll eine Abschlagverteilung stattfinden.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 2.581.840,95 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.290.920,48 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis sowie die mehrheitlichen Zustimmungserklärungen der Gläubigerausschussmitglieder zur Abschlagsverteilung sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
80 IN 990/23
Amtsgericht Bochum, 08.07.2024
Verfahrensverlauf
- Vergütungsfestsetzung
- Schlusstermin
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung
- Verteilungsverzeichnis
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme