Insolvenzbekanntmachung
DGH ZIT GmbH & Co. KG
Dohna
Das Amtsgericht Dresden hat zur DGH ZIT GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.06.2022, Aktenzeichen 564 IN 732/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 732/20
- Registerbezug
- Dresden, HRA 8992
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 13.06.2022
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 564 IN 732/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGH ZIT GmbH & Co. KG, Müglitztalstraße 43, 01809 Dohna, Amtsgericht Dresden , HRA 8992
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DGH ZIT Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Müller
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Entscheidung dem Insolvenzverwalter zu beauftragen, für die Zeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum 31.05.2022 eine Zwischenrechnungslegung zu erstellen und dem Insolvenzgericht zur Prüfung vorzulegen. beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 30.06.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 564 IN 732/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGH ZIT GmbH & Co. KG, Müglitztalstraße 43, 01809 Dohna, Amtsgericht Dresden , HRA 8992
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DGH ZIT Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Müller
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Entscheidung dem Insolvenzverwalter zu beauftragen, für die Zeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum 31.05.2022 eine Zwischenrechnungslegung zu erstellen und dem Insolvenzgericht zur Prüfung vorzulegen. beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 30.06.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.