Insolvenzbekanntmachung
DGH ZIT GmbH & Co. KG
Dohna
Das Amtsgericht Dresden hat zur DGH ZIT GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.11.2020, Aktenzeichen 564 IN 732/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 732/20
- Registerbezug
- Dresden, HRA 8992
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 13.11.2020
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 564 IN 732/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGH ZIT GmbH & Co. KG,
Müglitztalstraße 43, 01809 Dohna, Amtsgericht Dresden , HRA 8992
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DGH ZIT Verwaltungs
GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Müller
wird der Beschluss vom 01.09.2020 bezüglich der Tagesordnungspunkte wie folgt
ergänzt.:
Der Berichtstermin dient insbesondere zur Beschlussfassung über:
1. Das Unternehmen der Schuldnerin wird bis auf weiteres fortgeführt.
2. Sofern es betriebswirtschaftlich notwendig ist, wird einer gegebenenfalls
erforderlichen sofortigen Einstellung des Geschäftsbetriebs bzw. eventuell
notwendigen Preiserhöhungen bereits jetzt zugestimmt.
3.Der freihändigen Veräußerung des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens,
gegebenenfalls auf der Schuldnerin nahestehenden Personen wird zugestimmt.
4. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, gegebenenfalls Rechtsstreite mit
erheblichem Streitwert zu führen sowie zur Beilegung streitiger Verfahren
Vergleiche abzuschließen.
5. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, den Geschäftsbetrieb im Wege einer
übertragenden Sanierung an einen Dritten, gegebenenfalls auch an der
Schuldnerin nahestehenden Person, zu übertragen.
6. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Nichterfüllung von
Leasingverträgen zu erklären und neue Nutzungsvereinbarungen mit Leasinggebern
abzuschließen.
7. Dem Insolvenzverwalter wird genehmigt, Verfahrenskonten zu führen auch wenn
das kontoführende Kreditinstitut Negativzinsen erhebt oder Verwahrkosten
beansprucht
564 IN 732/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 13.11.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGH ZIT GmbH & Co. KG,
Müglitztalstraße 43, 01809 Dohna, Amtsgericht Dresden , HRA 8992
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DGH ZIT Verwaltungs
GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Müller
wird der Beschluss vom 01.09.2020 bezüglich der Tagesordnungspunkte wie folgt
ergänzt.:
Der Berichtstermin dient insbesondere zur Beschlussfassung über:
1. Das Unternehmen der Schuldnerin wird bis auf weiteres fortgeführt.
2. Sofern es betriebswirtschaftlich notwendig ist, wird einer gegebenenfalls
erforderlichen sofortigen Einstellung des Geschäftsbetriebs bzw. eventuell
notwendigen Preiserhöhungen bereits jetzt zugestimmt.
3.Der freihändigen Veräußerung des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens,
gegebenenfalls auf der Schuldnerin nahestehenden Personen wird zugestimmt.
4. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, gegebenenfalls Rechtsstreite mit
erheblichem Streitwert zu führen sowie zur Beilegung streitiger Verfahren
Vergleiche abzuschließen.
5. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, den Geschäftsbetrieb im Wege einer
übertragenden Sanierung an einen Dritten, gegebenenfalls auch an der
Schuldnerin nahestehenden Person, zu übertragen.
6. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Nichterfüllung von
Leasingverträgen zu erklären und neue Nutzungsvereinbarungen mit Leasinggebern
abzuschließen.
7. Dem Insolvenzverwalter wird genehmigt, Verfahrenskonten zu führen auch wenn
das kontoführende Kreditinstitut Negativzinsen erhebt oder Verwahrkosten
beansprucht
564 IN 732/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 13.11.2020