Forderungsprüfung

Dachdeckerei Ballach GmbH

Lüneburg

Das Amtsgericht Lüneburg hat zur Dachdeckerei Ballach GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.05.2026, Aktenzeichen 46 IN 25/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 25/20
Registerbezug
Lüneburg, HRB 206173
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
15.05.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

46 IN 25/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Ballach GmbH, In der Marsch 15, 21339 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 206173), vertr. d.: Janosch Gärtner, Kronsbergweg 1, 21368 Dahlenburg, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Ralf Müller, Sülztorstraße 1, 21335 Lüneburg, Tel.: 04131/8645465, Fax: 04131/8645464, E-Mail: info@wm-inso.de, zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden:

Prüfung der von Rechtsanwalt Ricco Bent Braucks als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Teamdachdeckerei Ballach GmbH & Co. KG (AG Lüneburg 46 IN 15/18) angemeldeten Forderung zu lfd. Nr. 0/30 der Tabelle.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 13.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme