Sicherungsmaßnahme

Dachdeckerei Ballach GmbH

Lüneburg

Das Amtsgericht Lüneburg hat zur Dachdeckerei Ballach GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.05.2020, Aktenzeichen 46 IN 25/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 25/20
Registerbezug
Lüneburg, HRB 206173
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
15.05.2020
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Ricco Bent Braucks
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

46 IN 25/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Dachdeckerei Ballach GmbH, In der Marsch 15, 21339 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB
206173), vertr. d.: Janosch Gärtner, 21357 Barum, (Geschäftsführer), ist am
15.05.2020 um 17:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ricco Bent Braucks, Sülztorstraße 1, 21335
Lüneburg, Tel.: 04131/245 567, Fax: 04131/245 568, E-Mail:
KANZLEI@RA-BRAUCKS.DE, Internet: WWW.RA-BRAUCKS.DE bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 15.05.2020

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Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme