Insolvenzbekanntmachung

Beteiligung MS "ANTONIA SCHULTE" Shipping GmbH

Nordenham

Das Amtsgericht Bremen hat zur Beteiligung MS "ANTONIA SCHULTE" Shipping GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.07.2025, Aktenzeichen 521 IN 7/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
521 IN 7/18
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 208695
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
11.07.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Tim Sperlich
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Übernahme der Komplementärfunktion der MS "ANTONIA SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG sowie alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten.

Termine und Fristen

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  • Gläubigerversammlung (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

521 IN 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beteiligung MS "ANTONIA SCHULTE" Shipping GmbH, Magdalenenstr. 39, 26954 Nordenham (AG Oldenburg, HRB 208695), ist der bisherige Insolvenzverwalter Dr. Timm Gessner, Obernstraße 2-12, 28195 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Dr. Tim Sperlich, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 322 649 0, Fax: 322 64 929 bestellt worden.
Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 12.08.2025. Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 11.08.2025, vorliegen.
G r ü n d e: Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 16.04.2025 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen. Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen. Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.

Amtsgericht Bremen, 11.07.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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