Insolvenzbekanntmachung
Beteiligung MS "ANTONIA SCHULTE" Shipping GmbH
Nordenham
Das Amtsgericht Bremen hat zur Beteiligung MS "ANTONIA SCHULTE" Shipping GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.07.2025, Aktenzeichen 521 IN 7/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bremen
- Aktenzeichen
- 521 IN 7/18
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 208695
- Bundesland
- Bremen
- Veröffentlichung
- 11.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Tim Sperlich
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Übernahme der Komplementärfunktion der MS "ANTONIA SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG sowie alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten.
Termine und Fristen
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- Gläubigerversammlung (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
521 IN 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beteiligung MS "ANTONIA SCHULTE" Shipping GmbH, Magdalenenstr. 39, 26954 Nordenham (AG Oldenburg, HRB 208695), ist der bisherige Insolvenzverwalter Dr. Timm Gessner, Obernstraße 2-12, 28195 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Dr. Tim Sperlich, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 322 649 0, Fax: 322 64 929 bestellt worden.
Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 12.08.2025. Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 11.08.2025, vorliegen.
G r ü n d e: Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 16.04.2025 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen. Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen. Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.
Amtsgericht Bremen, 11.07.2025
Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 12.08.2025. Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 11.08.2025, vorliegen.
G r ü n d e: Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 16.04.2025 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen. Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen. Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.
Amtsgericht Bremen, 11.07.2025