Sicherungsmaßnahme

Beteiligung MS "ANTONIA SCHULTE" Shipping GmbH

Nordenham

Das Amtsgericht Bremen hat zur Beteiligung MS "ANTONIA SCHULTE" Shipping GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.06.2018, Aktenzeichen 521 IN 7/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
521 IN 7/18
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 208695
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
01.06.2018
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Prof. Dr. Timm Gessner
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Übernahme der Komplementärfunktion der MS "ANTONIA SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG sowie alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

521 IN 7/18 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Beteiligung MS "ANTONIA SCHULTE" Shipping GmbH, Magdalenenstr. 39, 26954
Nordenham (AG Oldenburg, HRB 208695), vertr. d.: Daniel Koch,
Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2018 um
09:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet
worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Prof. Dr. Timm Gessner, Obernstr. 2 - 12, 28195 Bremen, Tel.: 0421
- 322 649 - 0, Fax: 0421 - 322 649 - 29, E-Mail: bremen@goerg.de, Internet:
www.goerg-inso.de bestellt worden.

Amtsgericht Bremen, 01.06.2018

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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