Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

Beteiligung MS "ANTONIA SCHULTE" Shipping GmbH

Nordenham

Das Amtsgericht Bremen hat zur Beteiligung MS "ANTONIA SCHULTE" Shipping GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.08.2018, Aktenzeichen 521 IN 7/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
521 IN 7/18
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 208695
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
09.08.2018
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Übernahme der Komplementärfunktion der MS "ANTONIA SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG sowie alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten.

Veröffentlichungstext

521 IN 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beteiligung MS
"ANTONIA SCHULTE" Shipping GmbH, Magdalenenstr. 39, 26954 Nordenham (AG
Oldenburg, HRB 208695), vertr. d.: Daniel Koch, Herdentorswallstr. 93, 28195
Bremen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31,
28195 Bremen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 08.08.2018

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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