Aufhebung des Verfahrens

Bautec Abbruch UG (haftungsbeschränkt)

Speyer

Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat zur Bautec Abbruch UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.02.2023, Aktenzeichen 3 a IN 199/22 Sp.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 a IN 199/22 Sp
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 62099
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
16.02.2023
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Olaf Spiekermann

Veröffentlichungstext

3 a IN 199/22 Sp

16.02.2023

Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht

Beschluss

In dem Insolvenzverfahren

über das Vermögen der

Bautec Abbruch UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF, Seekatzstraße 3, 67346 Speyer (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 62099),
vertreten durch:
Thorsten Scharf, als GF d. Bautec Abbruch UG (haftungsbeschränkt), Ludwigstraße 72, 76751 Jockgrim, (Geschäftsführer),
- Schuldnerin -

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim,

wird festgestellt, dass das Amt des Sonderinsolvenzverwalters wegen Erreichung des Bestellungszwecks beendet ist.
Aufgrund des Abschlusses der übertragenen Aufgaben wird die am 2.12.2022 angeordnete Sonderinsolvenzverwaltung hiermit aufgehoben.

Gründe:

Mit Beschluss vom 2.12.2022 wurde zur Vermeidung einer Interessenskollision beim im Verfahren bestellten Verwaltung Sonderinsolvenzverwaltung mit dem im genannten Beschluss bezeichneten Zweck angeordnet und Herr Rechtsanwalt Altstädt zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Dieser hat die ihm übertragenen Aufgaben zwischenzeitlich aktenkundig erfüllt, damit ist der Zweck der Bestellung erreicht und das Amt zu beenden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.

Die befristete Erinnerung wäre innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen.

Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtspflegerin

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  10. Aufhebung des Verfahrens
  11. Forderungsprüfung
  12. Eröffnung des Verfahrens
  13. Sicherungsmaßnahme