Aufhebung des Verfahrens
Bautec Abbruch UG (haftungsbeschränkt)
Speyer
Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat zur Bautec Abbruch UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.02.2023, Aktenzeichen 3 a IN 199/22 Sp.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 a IN 199/22 Sp
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 62099
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 16.02.2023
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Olaf Spiekermann
Veröffentlichungstext
3 a IN 199/22 Sp
16.02.2023
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Bautec Abbruch UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF, Seekatzstraße 3, 67346 Speyer (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 62099),
vertreten durch:
Thorsten Scharf, als GF d. Bautec Abbruch UG (haftungsbeschränkt), Ludwigstraße 72, 76751 Jockgrim, (Geschäftsführer),
- Schuldnerin -
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim,
wird festgestellt, dass das Amt des Sonderinsolvenzverwalters wegen Erreichung des Bestellungszwecks beendet ist.
Aufgrund des Abschlusses der übertragenen Aufgaben wird die am 2.12.2022 angeordnete Sonderinsolvenzverwaltung hiermit aufgehoben.
Gründe:
Mit Beschluss vom 2.12.2022 wurde zur Vermeidung einer Interessenskollision beim im Verfahren bestellten Verwaltung Sonderinsolvenzverwaltung mit dem im genannten Beschluss bezeichneten Zweck angeordnet und Herr Rechtsanwalt Altstädt zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Dieser hat die ihm übertragenen Aufgaben zwischenzeitlich aktenkundig erfüllt, damit ist der Zweck der Bestellung erreicht und das Amt zu beenden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung wäre innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtspflegerin
16.02.2023
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Bautec Abbruch UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF, Seekatzstraße 3, 67346 Speyer (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 62099),
vertreten durch:
Thorsten Scharf, als GF d. Bautec Abbruch UG (haftungsbeschränkt), Ludwigstraße 72, 76751 Jockgrim, (Geschäftsführer),
- Schuldnerin -
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim,
wird festgestellt, dass das Amt des Sonderinsolvenzverwalters wegen Erreichung des Bestellungszwecks beendet ist.
Aufgrund des Abschlusses der übertragenen Aufgaben wird die am 2.12.2022 angeordnete Sonderinsolvenzverwaltung hiermit aufgehoben.
Gründe:
Mit Beschluss vom 2.12.2022 wurde zur Vermeidung einer Interessenskollision beim im Verfahren bestellten Verwaltung Sonderinsolvenzverwaltung mit dem im genannten Beschluss bezeichneten Zweck angeordnet und Herr Rechtsanwalt Altstädt zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Dieser hat die ihm übertragenen Aufgaben zwischenzeitlich aktenkundig erfüllt, damit ist der Zweck der Bestellung erreicht und das Amt zu beenden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung wäre innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtspflegerin