Forderungsprüfung
Bautec Abbruch UG (haftungsbeschränkt)
Speyer
Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat zur Bautec Abbruch UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.12.2022, Aktenzeichen 3 a IN 199/22 Sp.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 a IN 199/22 Sp
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 62099
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 02.12.2022
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
3 a IN 199/22 Sp: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bautec Abbruch UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF, Seekatzstraße 3, 67346 Speyer (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 62099), vertr. d.: Thorsten Scharf, als GF d. Bautec Abbruch UG (haftungsbeschränkt), Ludwigstraße 72, 76751 Jockgrim, (Geschäftsführer), ist Herr Rechtsanwalt Maximilian Altstädt, geschäftsansässig Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim mit dem folgenden Aufgabenkreis zum Sonderinsolvenzverwalter ernannt worden:
- Prüfung der von Rechtsanwalt Olaf Spiekermann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Bautec Bauen GmbH gegen die Insolvenzschuldnerin angemeldeten Forderung/en sowie die Wahrnehmung der Gläubigerrechte des Gläubigers laufende Nr. 10
und
- die Prüfung etwaiger Rechte der Insolvenzmasse der Bautec Bauen GmbH an Vermögensgegenständen der Insolvenzschuldnerin, insbesondere von Fahrzeugen..
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, 02.12.2022
- Prüfung der von Rechtsanwalt Olaf Spiekermann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Bautec Bauen GmbH gegen die Insolvenzschuldnerin angemeldeten Forderung/en sowie die Wahrnehmung der Gläubigerrechte des Gläubigers laufende Nr. 10
und
- die Prüfung etwaiger Rechte der Insolvenzmasse der Bautec Bauen GmbH an Vermögensgegenständen der Insolvenzschuldnerin, insbesondere von Fahrzeugen..
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, 02.12.2022