Vergütungsfestsetzung

Autohaus Ibald GmbH

Andernach

Das Amtsgericht Mayen hat zur Autohaus Ibald GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.08.2024, Aktenzeichen 7 IN 66/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 66/20
Registerbezug
Koblenz, HRB 15264
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
15.08.2024
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Geschäfts-Nr.: 7 IN 66/20 . In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Autohaus Ibald GmbH, Nettestraße 25-27, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 15264), vertreten durch Axel Helmut Ibald, Nettestr. 27, 56626 Andernach, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters:
Dr. Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach, ist ein Vorschuss auf Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden:

a) ??? Euro auf die Vergütung,
b) ??? Euro 19 % Umsatzsteuer darauf,
c) ??? Euro auf die Auslagen,
d) ??? Euro 19 % Umsatzsteuer darauf,

insgesamt ??? Euro
aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Begründung:
Der Insolvenzverwalter hat die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses auf seine Vergütung und auf die Auslagen in Höhe von ??? Euro beantragt. In diesem Betrag ist die darauf entfallene Mehrwertsteuer enthalten. Das Insolvenzverfahren wurde am 30.10.2020 eröffnet und der/die vorgenannte zum/zur Insolvenzverwalter bestellt.
Nachdem die Verfahrensdauer des Insolvenzverfahrens mehr als 6 Monate beträgt, ist die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses zu erteilen. Bei der Berechnung des Vorschusses war sicherheitshalber vom derzeitigen Anderkontenbestand als Aktivmasse von € 305.329,17 ausgegangen worden.
Der Vorschuss beträgt ca. 75 % der Regelgebühr, da die Tätigkeiten des Insolvenzverwalters im Verfahren zum angegebenen Vomhundertsatz erledigt sind.
Sachliche Gründe, die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses in der festgesetzten Höhe zu verweigern, bestanden nicht.
Die Vorschussberechnung orientiert sich, da Zuschläge in der Regel im Ermessensspielraum des Gerichts stehen und daher grundsätzlich streitig sein können, sowie wegen des Umstandes, dass ein Rechtmittel gegen die vorschußgewährenden Beschlüsse nicht gegeben ist, grundsätzlich nur an der Regel- bzw. Grundgebühr des Verwalters. Die Entscheidung über die Gewährung von Zuschlägen, die rechtsmittelfähig am Ende des Verfahrens getroffen wird, soll nicht vorweggenommen werden.
Da das Verfahren im Jahre 2025 zum Abschluss ansteht, erscheint ein Zuwarten hier sachgemäß.
Die Auslagen sind entstanden und wurden dabei, unter Beschränkung auf den Vorschussbetrag, voll erstattet und zwar für insgesamt 4 Jahre, mithin 30 % des Vorschussbetrages.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung ist für den Verwalter der Rechtsbehelf der befristeten Erinnerung gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 14.08.2024

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme