Forderungsprüfung
Autohaus Ibald GmbH
Andernach
Das Amtsgericht Mayen hat zur Autohaus Ibald GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2026, Aktenzeichen 7 IN 66/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 66/20
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 15264
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 20.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Ibald GmbH, Nettestraße 25-27, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 15264), vertr. d. Axel Helmut Ibald, Nettestr. 27, 56626 Andernach (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen
Rang § 38 InsO lfd.Nrn. 36 bis 49 der aktuellen Forderungsliste des Insolvenzverwalters
das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger können
bis zum 14.07.2026
schriftlich beim Insolvenzgericht die jeweilige(n) Forderung(en) nach Grund, Rang und Betrag bestreiten. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Soweit Schriftform vorgeschrieben ist, genügt auch die Einlegung per Telefax.
Die Anmeldungen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mayen, St.Veit-Str.38, 56727 Mayen aus.
Mayen, den 13.05.2026
Das Amtsgericht
7 IN 66/20
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen
Rang § 38 InsO lfd.Nrn. 36 bis 49 der aktuellen Forderungsliste des Insolvenzverwalters
das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger können
bis zum 14.07.2026
schriftlich beim Insolvenzgericht die jeweilige(n) Forderung(en) nach Grund, Rang und Betrag bestreiten. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Soweit Schriftform vorgeschrieben ist, genügt auch die Einlegung per Telefax.
Die Anmeldungen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mayen, St.Veit-Str.38, 56727 Mayen aus.
Mayen, den 13.05.2026
Das Amtsgericht
7 IN 66/20