Sicherungsmaßnahme

Autohaus Ibald GmbH

Andernach

Das Amtsgericht Mayen hat zur Autohaus Ibald GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.08.2020, Aktenzeichen 7 IN 66/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 66/20
Registerbezug
Koblenz, HRB 15264
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
10.08.2020
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Jens Lieser
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

7 IN 66/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus
Ibald GmbH, Nettestraße 25-27, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 15264), vertr.
d.: Axel Ibald, (Geschäftsführer), ist am 10.08.2020 um 08:30 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.:
0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt
worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen,
St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mayen, 10.08.2020

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme