Schlusstermin

Autohaus Ibald GmbH

Andernach

Das Amtsgericht Mayen hat zur Autohaus Ibald GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 7 IN 66/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 66/20
Registerbezug
Koblenz, HRB 15264
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
29.09.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

7 IN 66/20:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Autohaus Ibald GmbH, Nettestraße 25-27, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 15264),
vertreten durch:
1. Axel Helmut Ibald, Nettestr. 27, 56626 Andernach, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
RAín Dr. Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach,

wird der Schlussverteilung wird zugestimmt (§ 196 Abs. 2 InsO InsO) und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 5 Abs. 2, 197 Abs. 1, 177 Abs. 1 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Stichtag 07.12.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:

- zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
- zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der
Insolvenzmasse;
- zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.

Der Stichtag entspricht dem Schlusstermin.
Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 07.12.2026.
Anträge sind schriftlich spätestens zu diesem Stichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Das Verfahren wird nunmehr schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß
§ 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht die Schlussrechnung mit Belegen nebst Schlussbericht, Verteilungsverzeichnis und Vergütungsantrag vorgelegt. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet.
Die eingereichten Unterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts,
St.-Veit-Str.38, 56727 Mayen, Zimmer 217 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters erfolgt durch Beschluss mit heutigem Datum, welcher getrennt veröffentlicht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, § 9 InsO.

Insolvenzgläubiger können den Vergütungsantrag als auch den Vergütungsfestsetzungsbeschluss beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Mayen, St.-Veit-Str. 38, 56727 Mayen anfordern.

Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 17.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme