Sicherungsmaßnahme
Autohaus Hengstenberg GmbH
Schwerte
Das Amtsgericht Hagen hat zur Autohaus Hengstenberg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.11.2019, Aktenzeichen 100 IN 147/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 100 IN 147/19
- Registerbezug
- Hagen, HRB HRB 7216
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.11.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Andreas Schoß
- Im Handelsregister seit
- 2005
- Stammkapital
- 200.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel, Kauf und Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie die Reparatur, Wartung und sonstige Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen. Er umfasst auch die Beratung in diesen Bereichen.
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 147/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 7216 eingetragenen
Autohaus Hengstenberg GmbH, Wandhofener Str. 25, 58239 Schwerte, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melanie Hengstenberg, Reingsen 36,
58239 Schwerte Geschäftszweig: Handel, Kauf und Verkauf von neuen und
gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie die Reparatur, Wartung und sonstige
Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen.
ist am 07.11.2019, um 14:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Andreas Schoß, Alter Markt 9-13, 42275
Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
100 IN 147/19
Amtsgericht Hagen, 07.11.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 7216 eingetragenen
Autohaus Hengstenberg GmbH, Wandhofener Str. 25, 58239 Schwerte, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melanie Hengstenberg, Reingsen 36,
58239 Schwerte Geschäftszweig: Handel, Kauf und Verkauf von neuen und
gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie die Reparatur, Wartung und sonstige
Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen.
ist am 07.11.2019, um 14:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Andreas Schoß, Alter Markt 9-13, 42275
Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
100 IN 147/19
Amtsgericht Hagen, 07.11.2019