Forderungsprüfung
Selbsthilfe-Gemeinschaft psychisch Kranker, der Angehörigen und der freiwilligen Helfer und Helferinnen (PKAH) Schwerte e. V.
Schwerte
Das Amtsgericht Hagen hat zur Selbsthilfe-Gemeinschaft psychisch Kranker, der Angehörigen und der freiwilligen Helfer und Helferinnen (PKAH) Schwerte e. V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 106 IN 61/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 106 IN 61/23
- Registerbezug
- Hagen, VR 20348
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 61/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hagen unter VR 20348 eingetragenen Verein Selbsthilfe-Gemeinschaft psychisch Kranker, der Angehörigen und der freiwilligen Helfer und Helferinnen (PKAH) Schwerte e. V., Graf-Adolf-Platz 3, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Thomas Becker, Kleine Bergstr. 20, 58239 Schwerte und Frau Angelika Schindler, Ehlingstr. 31, 45665 Recklinghausen und Frau Tanja Balla, Zum Mühlenberg 37, 58239 Schwerte
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.12.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 niedergelegt.
106 IN 61/23
Amtsgericht Hagen, 04.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hagen unter VR 20348 eingetragenen Verein Selbsthilfe-Gemeinschaft psychisch Kranker, der Angehörigen und der freiwilligen Helfer und Helferinnen (PKAH) Schwerte e. V., Graf-Adolf-Platz 3, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Thomas Becker, Kleine Bergstr. 20, 58239 Schwerte und Frau Angelika Schindler, Ehlingstr. 31, 45665 Recklinghausen und Frau Tanja Balla, Zum Mühlenberg 37, 58239 Schwerte
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.12.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 niedergelegt.
106 IN 61/23
Amtsgericht Hagen, 04.11.2026