Forderungsprüfung
Autohaus Hengstenberg GmbH
Schwerte
Das Amtsgericht Hagen hat zur Autohaus Hengstenberg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.03.2026, Aktenzeichen 100 IN 147/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 100 IN 147/19
- Registerbezug
- Hagen, HRB 7216
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2005
- Stammkapital
- 200.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel, Kauf und Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie die Reparatur, Wartung und sonstige Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen. Er umfasst auch die Beratung in diesen Bereichen.
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 147/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 7216 eingetragenen Autohaus Hengstenberg GmbH, Wandhofener Str. 25, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melanie Hengstenberg, Reingsen 36, 58239 Schwerte
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Husemann, Eickhoff, Salmen & Partner GbR, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
ist am 27.07.2020 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Gemäß § 5 II InsO wird angeordnet, dass das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt wird.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
15.05.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
100 IN 147/19
Amtsgericht Hagen, 20.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 7216 eingetragenen Autohaus Hengstenberg GmbH, Wandhofener Str. 25, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melanie Hengstenberg, Reingsen 36, 58239 Schwerte
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Husemann, Eickhoff, Salmen & Partner GbR, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
ist am 27.07.2020 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Gemäß § 5 II InsO wird angeordnet, dass das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt wird.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
15.05.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
100 IN 147/19
Amtsgericht Hagen, 20.03.2026