Forderungsprüfung

Autohaus Hengstenberg GmbH

Schwerte

Das Amtsgericht Hagen hat zur Autohaus Hengstenberg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.04.2026, Aktenzeichen 100 IN 147/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
100 IN 147/19
Registerbezug
Hagen, HRB 7216
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.04.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2005
Stammkapital
200.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel, Kauf und Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie die Reparatur, Wartung und sonstige Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen. Er umfasst auch die Beratung in diesen Bereichen.
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 147/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 7216 eingetragenen Autohaus Hengstenberg GmbH, Wandhofener Str. 25, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melanie Hengstenberg, Reingsen 36, 58239 Schwerte

ist am 27.07.2020 beim Amtsgericht Hagen die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.

Gemäß § 5 II InsO wird angeordnet, dass das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt wird.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 15.05.2025 zu dem Beschluss schriftlich Stellung zu nehmen.

Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 niedergelegt worden. Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.

Es steht ein Massebestand in Höhe von EUR 130.574,63 zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung der Verfahrenskosten wird auf die Forderungen der Massegläubiger eine Quote in Höhe von ca. 13,73 % entfallen. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von rund EUR 40.648,14.

100 IN 147/19
Amtsgericht Hagen, 17.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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