Aufhebung des Verfahrens

ARTech Recyclingtechnik GmbH

Iserlohn

Das Amtsgericht Hagen hat zur ARTech Recyclingtechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 109 IN 50/09.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 50/09
Registerbezug
Iserlohn, HRB 2207
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.11.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Ralf Scheffen
Im Handelsregister seit
1998
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Anlagen für die Abfall- und Recyclingtechnik aller Art. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen der vorgenannten Art beteiligen, sie erwerben oder die persönliche Haftung an einem anderen solchen Unternehmen übernehmen. Sie darf auch Zweigniederlassungen unterhalten. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Handlungen berechtigt, die unmittelbar od …
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 50/09

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB2207 eingetragenen ARTech Recyclingtechnik GmbH, Rombrocker Str. 17 a, 58640 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Assfalg, Convent des Caputsins 4es.B3'C, ESP-07002 Palma de Mallorca

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ralf Scheffen, Bembergstr. 20, 42103 Wuppertal

wird heute, am 04.11.2026, um 11:47 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

109 IN 50/09
Amtsgericht Hagen, 04.11.2026
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