Forderungsprüfung
ASIA QUICK Münster GmbH
Münster
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur ASIA QUICK Münster GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2021, Aktenzeichen 77 IN 69/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 77 IN 69/19
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB 13988
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.10.2021
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 69/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 13988 eingetragenen ASIA QUICK Münster GmbH, Hammer Straße 61, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Raju Gurung, Freiburger Weg 16, 48151 Münster
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.11.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
77 IN 69/19
Amtsgericht Münster, 11.10.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 13988 eingetragenen ASIA QUICK Münster GmbH, Hammer Straße 61, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Raju Gurung, Freiburger Weg 16, 48151 Münster
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.11.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
77 IN 69/19
Amtsgericht Münster, 11.10.2021